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Forderungen

 


Wir fordern: Beendigung der weiteren Zerstörung der Infrastruktur der Bahn, Diskussion auf breiter Ebene zur Zukunft der Bahn/Bahnhofskultur, Einstellung von Mitarbeitern auf den Bahnhöfen im ländlichen Raum, Aktivierung von Bahnhofsgebäuden, Beendigung der Zerstörung der Servicekultur und Wiederaufnahme des regionalen Güterverkehrs in Brandenburg. 

 

 
1. Der Bundestag, der Bundesrat und die Parteien: Der Bundestag und der Bundesrat sind entsprechend dem Staatsrecht die obersten Instanzen des Rechtsystems in der Bundesrepublik. Der Bundestag übt die parlamentarische Kontrolle der Regierung und der Exekutive  des Bundes aus. Damit ist der Bundestag der direkte Eigentümer der Deutschen Bahn (100 %). In der Verfassung steht zur Eigentumsverantwortung: Artikel 14/2:  „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ Wir sind der Auffassung, dass der Bundestag und der Bundesrat seiner Verantwortung im Sinne des Artikel 14 nicht nachkommen. Eine Diskussion über die Bahn ist notwendig.

 

2.  Landtag Brandenburg: Der Landtag Brandenburgs muss seine Verantwortung im Sinne der Verfassung über den Bundesrat wahrnehmen (Bahn). Als Stimme im Bundesrat sollte das Land seinen Einfluss geltend machen, um eine Änderung der praktischen und politischen Arbeit des Bundesministeriums für  Verkehr (BMVI) in Sinne des Artikels 14 der Verfassung der BRD zu veranlassen.

 

3.  Landtag Brandenburg: Das MIL legt jedes Jahr dem Landtag einen Bericht über die Infrastrukturentwicklung im Land Brandenburg vor. In diesem Bericht wird schwerpunktartig auch die Situation der Bahn behandelt. Ausgehend von der Situation sind jedes Jahr die Ziele zur Verbesserung und Ausbau der Infrastruktur (Bahn) zu bestimmen.

 

4.  Landtag  Brandenburg: Im Ausschuss Infrastruktur wird zweimal in der  Zeit der Legislaturperiode des Landtages zusammen mit Verbänden aus Brandenburg/Berlin, Bürgerinitiativen, Wissenschaftlern und Spezialisten eine Diskussion zu den Berichten des MIL, durchgeführt. Die Beteiligten haben das Recht, schriftlich Vorschläge und Kritiken vorzubringen. Im Prozess der  Diskussionen sind erhebliche strukturelle, politische und kulturelle Verbesserungen zu erreichen. Der Landes-Nahverkehrsplan soll zu einem Landes-Mobilitätsplan weiterentwickelt werden.

 

5. Parteien: Die Parteien im  parlamentarischen System der BRD müssen eine öffentliche Diskussion zur Verantwortung der Mitglieder des Bundestages über die Zerstörung der Infrastruktur/ Bahnhofskultur in unserem Land beginnen.


6.  Kreise, Ämter, Städte und Gemeinden:  Die Bewohner des Landes Brandenburg/Berlin nehmen Einfluss über die  Parteien und ihre gewählten Vertreter, über die  gewählten Institutionen in ihrer Heimat, zur  Verbesserung und  Ausbau der Infrastruktur (Bahn). 


7.  Deutsche Bahn: Der Bundestag und der Bundesrat verändern die politische Aufgabenstellung für die Deutsche Bahn, ohne dass es zur Verschlechterung  der betriebswirtschaftlichen Ergebnisse führt. Das ist möglich: Reduktion der Großprojekte und Ausbau in der Fläche, Erhöhung der Servicekultur und  der Stärkung der Bahnhöfe, nicht mit Events, sondern  mit Reisekultur.

 

8. Öffentlichkeit: Im Rahmen des „Tages des Bahnhofs“ und zur 3. Landeskonferenz am 24.10.2015,  wird eine breite Diskussion zur gegenwärtigen Situation zur Bahn in Brandenburg (BB21) geführt. Die Organisation erfolgt über das Bündnis BB21.